Jugendschutz

 

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Kulturetagen-Gelände. 

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Kulturetage nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche, die 16 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen die Kulturetage um 24.00 Uhr verlassen. Selbstverständlich ist der Eintritt auf all unseren Partys erst ab 18 Jahren. 

Dies gilt nicht, wenn die Jugendlichen in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. 

Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen – ihr könnt ihn zum Beispiel hier herunterladen. Bitte genau ausfüllen und während des Aufenthalts bei uns griffbereit halten.

Wir wünschen viel Spaß beim Aufenthalt in der Kulturetage!