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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der Kulturetage gGmbH in 26122 Oldenburg.

  • Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung der Kulturetage GmbHg werden die AGB anerkannt.

 

  • Den Anweisungen des Personals der Kulturetage ist unbedingt Folge zu leisten.

 

  • Bei  genereller Absage der Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von 14  Tagen nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte  der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und der sonstigen Gebühren, da  insoweit die Leistungen bereits erbracht wurden) vom Veranstalter  erstattet.

 

  • Sollte eine bereits laufende Veranstaltung  abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden, es sei denn,  es wurden weniger als 50 % der Spielminuten erreicht.

  • Das  Betreten des Veranstaltungshauses erfolgt auf eigene Gefahr. Der  Besucher stellt das Veranstaltungshaus von jeglichen  Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden die  aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Auf Anfrage erhalten  die Besucher einen kostenlosen Gehörschutz. Der Besucher muss mit dem  Einsatz von Nebel und Stroboskop (kurzzeitige Lichtblitze) während einer  Veranstaltung rechnen.

 

  • Im Brandfall sind die grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.

  • Das  Mitführen von Waffen oder als Waffen gebräuchliche Gegenstände, gleich  welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist nicht gestattet.  Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne  Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises. Das Personal der Kulturetage  ist bei Bedarf angewiesen, beim Einlass Sicherheitskontrollen und ggf.  Leibesvisitationen und Taschenkontrollen vorzunehmen.

 

  • Im  Veranstaltungshaus ist das Rauchen strengstens verboten und kann zu  einem Verweis des Hauses führen. Dies gilt auch für elektronische  Zigaretten. Bei Zuwiderhandlung, die zu einem Feuerwehreinsatz führt,  haftet der Verursacher für den Einsatz.

  • Das  Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher  Art in den Veranstaltungsräumen der Kulturetage ist grundsätzlich  untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt  werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der  Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder  Form sind untersagt.

 

  • Für den Fall, dass während  einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu  beauftragte Personen gemacht werden, erklären sich die  Veranstaltungsbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit  einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen  werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht  werden dürfen.

  • In der Kulturetage und auf den dazu  gehörenden Flächen sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf  von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz  fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.

 

  • Alkoholisierten  oder unter Rauschmitteln stehenden Personen kann auf Grund der Eigen-  und Fremdgefährdung der Zutritt untersagt werden. Dieses unterliegt dem  Ermessen des Personals der Kulturetage. Das Recht des Veranstalters, den  Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der  Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

  • Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind in den Veranstaltungsräumen untersagt.

 

  • Bei Sitzplatzveranstaltungen müssen Mäntel, Jacken, Rucksäcke gegen eine Gebühr an der Garderobe abgegeben werden.

  • Bei Stehplatzveranstaltungen sind Rucksäcke und sperrige Gegenstände gegen eine Gebühr an der Garderobe abzugeben.

 

  • Die  maximale Haftung für die Garderobe beträgt EUR 300 (Zeitwert). Für  Wertgegenstände in den Kleidungsstücken wird keine Haftung übernommen.  Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter  Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird  ausgeschlossen.

  • Im Hof der Kulturetage dürfen aus Sicherheitsgründen keine Fahrräder abgestellt werden.

 

  • Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen des Veranstaltungshauses leise zu verhalten.

  • Besucher,  die Unruhe stiften, die Persönlichkeitsrechte Anderer verletzen oder  Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot und werden des  Hauses verwiesen.

 

  • Das Hausverbot wird mündlich  ausgesprochen und bei schwerwiegenden Fällen mit Postzustellurkunde auch  schriftlich mitgeteilt. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder  Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den  verursachten Schaden haftbar gemacht.

  • Das Verteilen von  Handzetteln und Flugblättern ohne Genehmigung ist untersagt. Werden ohne  Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für  die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

  • Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten.

  • Zur  Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal  verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen,  um das Lebensalter unserer Besucher zu überprüfen.

 

  • Mit  Betreten des Veranstaltungshauses Kulturetage gGmbH bzw. mit dem  Entrichten des Eintrittspreises werden die Allgemeinen  Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne anerkannt.

  • Der  Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet auch  Veranstaltungen der Kulturetage gGmbH, die an anderen Orten und nicht im  Veranstaltungshaus der Kulturetage gGmbH stattfinden.